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Amtliches

Der «Anzeiger Region Bern» ist das offizielle amtliche Publikationsorgan der Stadt und Region Bern.
Sie finden in den am Mittwoch und Freitag erscheinenden Ausgaben:

- Baupublikationen 
- Submissionen 
- Stellenausschreibungen 
- Kirchenanzeiger 
- Veranstaltungs- und Verkehrsinformationen 
- Amtliche Informationen aus Stadt, Region und Kanton Bern

Wenn Sie ausserhalb des Verteilgebiets wohnhaft sind,
können Sie den «Anzeiger Region Bern» abonnieren.


Zweck und Aufgabe der amtlichen Anzeiger im Kanton Bern

Die Amtsanzeiger erfüllen in erster Linie eine wichtige amtliche Funktion. Mit dem Amtsanzeiger wird sichergestellt, dass die offiziellen Informationen in verlässlicher Form und für alle erkennbar publiziert werden. Was im amtlichen Teil eines staatlichen anerkannten Amtsanzeiger publiziert ist, gilt als bekannt und verpflichtet den Einzelnen. Will die Bürgerin oder der Bürger nicht Gefahr laufen, aus Unkenntnis einen Rechtsnachteil zu erleiden, muss sie oder er also den Amtsanzeiger lesen oder lesen lassen.

Wenn aus beruflichen oder privaten Gründen eine Zustellung nicht erwünscht ist, so besteht die Möglichkeit, eine Verzichtserklärung auszufüllen. Mit dieser Erklärung nimmt die Bügrin oder der Bürger allfällige Rechtsnachteile in Kauf und entlastet gleichzeitig den «Anzeiger Region Bern» von allfälligen Forderungen. Diese Verzichtserklärung kann telefonisch oder per Mail bestellt werden. Auf dieser sind Name und Adresse zu ergänzen und anschliessend zu unterzeichnen. Die Erklärung ist vorfrankiert und nach dem Einwurf in einen Briefkasten oder durch Abgabe auf einer Poststelle, kann es bis zu 10 Tagen dauern, bis die entsprechende Adresse von der Zustellung ausgeschlossen wird.

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